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Gebiet · Saarland

Reinigungsfirmen in Saarlouis · Merzig

Saarlouis · Merzig · Dillingen/ Saar · Wadern · Wadgassen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Saarlouis, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Saarlouis?

In der Zeit von 7 bis 21 Uhr von Schnee und Eis freihalten; bei Schneeglätte oder Glatteis im gleichen Umfang mit abstumpfenden Mitteln bestreuen, Streuung bei erneuter Wirkung von Schneefall oder Glatteis wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Saarlouis

In der Zeit von 7 bis 21 Uhr von Schnee und Eis freihalten; bei Schneeglätte oder Glatteis im gleichen Umfang mit abstumpfenden Mitteln bestreuen, Streuung bei erneuter Wirkung von Schneefall oder Glatteis wiederholen.

Radwege und unselbständige Gehwege in ihrer gesamten Breite, selbständige Gehwege und befahrbare Wohnwege bis zur Wegmitte, befahrbare Wohnwege und Fußgängerzonen auf 2,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee freihalten.

Salz oder sonstige Auftaumittel sind zum Schutz von Grundwasser, Straßenbäumen und Straßenrandvegetation verboten; nur abstumpfende Mittel erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die öffentliche Straßenreinigung vom 06.05.1988, in der Fassung des 17. Nachtrages vom 18.06.2026

Merzig

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr Schnee räumen; bei Glätte im gleichen Zeitraum so oft streuen, dass gefahrbringende Glätte vollständig vermieden wird.

Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten; bei Straßen und Plätzen ohne Gehweg auf Banketten oder längs der Häuser eine Gehbahn von mindestens 1 m Breite.

Bei Glätte mit Sand, feiner Asche oder anderen abstumpfenden Materialien streuen, nicht jedoch mit Streusalz, Müll oder stark ätzenden Stoffen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die öffentliche Straßenreinigung vom 07.12.1978, zuletzt geändert am 08.12.2022, Stand 01.01.2023

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