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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Worms · Alzey

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Worms, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Worms?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt halten; in dieser Zeit gefallenen Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr oder nachts gefallenen Schnee am nächsten Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen.

Räum- und Streupflicht

Worms

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt halten; in dieser Zeit gefallenen Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr oder nachts gefallenen Schnee am nächsten Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen.

Gehweg bis 1,50 m Breite räumen, bei breiteren Gehwegen mindestens 1,50 m; ohne Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen beiderseits der Straße. An Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang freihalten, nötigenfalls über einen Übergang durch den Radweg.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Splitt, Sand) streuen. Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, ausnahmsweise erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken, dann höchstens 5 bis 40 Gramm je Quadratmeter je nach Witterung. Zu Bäumen ist der Abstand im Radius der Baumkrone einzuhalten.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Worms vom 02.01.1996, in der Fassung der 13. Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2025

Alzey

Gehwege sind täglich vor Beginn des Tagesverkehrs, spätestens bis 7 Uhr, von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen; bis 22 Uhr nach Bedarf wiederholen.

Geräumt und gestreut wird eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m, ohne Gehweg ebenso mindestens 1,50 m am Straßenrand; vor jedem Gebäude zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 60 cm.

Zum Bestreuen dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Asche, Sand oder Sägemehl verwendet werden; Auftausalz ist grundsätzlich untersagt, außer an besonders gefährlichen Stellen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 03.08.1992, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 20.02.2003

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