Worms
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt halten; in dieser Zeit gefallenen Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr oder nachts gefallenen Schnee am nächsten Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen.
Gehweg bis 1,50 m Breite räumen, bei breiteren Gehwegen mindestens 1,50 m; ohne Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen beiderseits der Straße. An Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang freihalten, nötigenfalls über einen Übergang durch den Radweg.
Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Splitt, Sand) streuen. Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, ausnahmsweise erlaubt bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken, dann höchstens 5 bis 40 Gramm je Quadratmeter je nach Witterung. Zu Bäumen ist der Abstand im Radius der Baumkrone einzuhalten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Worms vom 02.01.1996, in der Fassung der 13. Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2025
