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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Neuwied · Betzdorf

Neuwied · Betzdorf · Wissen · Kirchen · Altenkirchen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Neuwied, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Neuwied?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Neuwied

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehweg auf 1,5 m Breite von Schnee freihalten; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bei Glätte so streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen, Eis aufhacken. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken, dort nur im unbedingt nötigen Maß. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Servicebetriebe Neuwied (AöR) vom 17.06.2009, nichtamtliche Lesefassung, Stand 11. Änderungssatzung vom 28.11.2024

Betzdorf

Schneefall, der die Nutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, unverzüglich wegräumen; nachts gefallenen Schnee vor Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten räumen. Die allgemeinen Verkehrszeiten dauern von 7 bis 20 Uhr, in dieser Zeit bei Bedarf mehrmals täglich nachstreuen.

Streupflicht gilt für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) streuen, Eis aufhacken. Salz auf Gehwegen nur in geringer Menge gegen festgefahrene oder festgetretene Eis- und Schneereste verwenden, Rückstände nach dem Auftauen unverzüglich beseitigen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Betzdorf vom 04.03.1974

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