Montabaur
Schneefall, der die Nutzung der Gehwege erschwert, unverzüglich wegräumen. Nachts gefallenen Schnee oder Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit um 7 Uhr räumen; bei Bedarf mehrmals täglich bis 21 Uhr erneut streuen.
Räum- und Streupflicht gelten für die Gehwege; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.
Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt) streuen. Salz darf nur in geringen Mengen gegen Eis verwendet werden, nicht zur Beseitigung von Schnee.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung der Stadt Montabaur über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 30.12.1981, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2001
Diez
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.
Gehweg auf 1,5 m Breite von Schnee freihalten; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bei Glätte so streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen und Eis aufhacken. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken, dort nur im unbedingt nötigen Maß. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Diez vom 01.02.2001