Mainz
Werktags zwischen 7 und 21 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8 und 20 Uhr räumen und streuen. In der Nacht gefallenen Schnee oder entstandene Glätte bis 7 beziehungsweise 8 Uhr beseitigen, bei Bedarf den Vorgang bis 21 beziehungsweise 20 Uhr wiederholen.
Auf Gehwegen mindestens einen Streifen von 1,5 m von Schnee freihalten und abstreuen. Ist der Gehweg schmäler als 1,5 m, ganz abstreuen und einen Streifen von möglichst 1,0 m freihalten. Ohne Gehweg bei mehr als 5,5 m breiter Straße einen 1,5 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze freihalten. Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Haltestellen ebenfalls freihalten.
Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Asche, Sand) bestreuen, Eis aufhacken und beseitigen. Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Stadt Mainz vom 1.1.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.09.2026
