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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Kaiserslautern · Eisenberg

Kaiserslautern · Eisenberg · Kirchheimbolanden · Rockenhausen · Kusel

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Kaiserslautern, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Kaiserslautern?

Gehwege spätestens bis 7 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Kaiserslautern

Gehwege spätestens bis 7 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege mindestens 1,20 m breit räumen, schmalere in voller Breite, auf Straßenseiten ohne Gehweg ebenfalls 1,20 m. Vor jedem Gebäude einen mindestens 60 cm breiten Zugang zur Fahrbahn schaffen.

Mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht der Anlieger gilt für Gehwege in Straßen der Reinigungsklassen B, S-1, S-2 und S-3 und in Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis der Anlage stehen. In den Klassen S-1-W, S-2-W, S-3-W, S-6-W und S-7-W leistet die Stadt den Winterdienst.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2009, zuletzt geändert am 16.12.2024

Eisenberg (Pfalz)

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege in einer Breite von 1,5 m von Schnee freihalten, ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen.

Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht gilt für die im Straßenverzeichnis der Satzung kenntlich gemachten Straßen. Verstöße: Geldbuße bis 500 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 25.06.2018

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