Kaiserslautern
Gehwege spätestens bis 7 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.
Gehwege mindestens 1,20 m breit räumen, schmalere in voller Breite, auf Straßenseiten ohne Gehweg ebenfalls 1,20 m. Vor jedem Gebäude einen mindestens 60 cm breiten Zugang zur Fahrbahn schaffen.
Mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Die Pflicht der Anlieger gilt für Gehwege in Straßen der Reinigungsklassen B, S-1, S-2 und S-3 und in Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis der Anlage stehen. In den Klassen S-1-W, S-2-W, S-3-W, S-6-W und S-7-W leistet die Stadt den Winterdienst.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2009, zuletzt geändert am 16.12.2024
