Boppard
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.
Gehwege in einer Breite von 1,5 m von Schnee freihalten. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang des Grundstücks als Gehweg.
Mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz grundsätzlich vermeiden, nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 28.12.2011
Simmern/Hunsrück
Schnee auf Gehwegen unverzüglich räumen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Schnee aus der Nacht bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten räumen.
Eigentümer streuen die Gehwege vor ihren Grundstücken, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen streut die Stadt. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) streuen. Salz auf Gehwegen nur in geringer Menge gegen festgefahrene und festgetretene Eis- und Schneereste, Rückstände nach dem Auftauen unverzüglich beseitigen.
Die Schneeräumung der Fahrbahnen ist nicht auf die Eigentümer übertragen. Geräumten Schnee so lagern, dass Verkehr und Wasserabfluss nicht behindert werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.07.1965