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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Witten · Hattingen

Witten · Hattingen · Wetter · Sprockhövel · Herdecke

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Witten, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Witten?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Witten

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigen.

Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 18.12.2015, in der Fassung der Änderungssatzungen vom 07.12.2017 und 19.12.2022

Hattingen

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen vom 14.12.2016

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