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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Wesel · Kamp-Lintfort

Wesel · Kamp-Lintfort · Voerde · Rheinberg · Hamminkeln

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Wesel, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Wesel?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Wesel

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens 1,50 m, von Schnee freihalten. In Fußgängergeschäftsstraßen einen 1,50 m breiten Streifen ab der Grundstücksgrenze räumen und streuen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen streuen. Salz und andere auftauende Stoffe nur an besonderen Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starke Gefällestrecken) und bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.

Verstöße gegen die Reinigungs- oder Winterwartungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten, Geldbuße von 5 bis 1.000 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung der Stadt Wesel über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1990, Fassung vom 17.12.2025

Kamp-Lintfort

Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten. In der Fußgängerzone einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Bei Glätte vorrangig abstumpfende vor auftauenden Stoffen einsetzen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 9.10.2012, 15. Nachtrag vom 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026

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