Warendorf
Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am Folgetag beseitigen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.
Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Warendorf vom 20.12.2021, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.12.2025
Ahlen
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.
Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. Zusätzlich Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen auf den von Anliegern zu reinigenden Fahrbahnen bestreuen, dabei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden einsetzen. An Haltestellen für Bus und Schulbus einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.
Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und Brückenabgängen und starken Gefällestrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Ahlen vom 14.12.1990, in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 30.10.2025