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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Siegen · Kreuztal

Siegen · Kreuztal · Netphen · Bad Berleburg · Freudenberg

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Siegen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Siegen?

Von 7 Uhr (sonn- und feiertags ab 8 Uhr) bis 19:30 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Siegen

Von 7 Uhr (sonn- und feiertags ab 8 Uhr) bis 19:30 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen.

Gehwege in einer Breite von 0,80 m und die Straßenrinnen von Schnee freihalten, schmalere Gehwege in ganzer Breite. Ohne Gehweg einen Gehstreifen von 0,80 m ab begehbarem Fahrbahnrand freihalten; in Fußgängergeschäftsstraßen einen Streifen von 1,50 m ab Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Gehwege und notwendige Übergänge bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie Salz.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Bußgeld bis 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 05.01.1989 in der Fassung der 29. Änderung vom 20.11.2024

Kreuztal

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite freihalten, ohne Gehweg einen 1 m breiten Streifen seitlich auf der Fahrbahn. Gehwege an Haltestellen von Bussen räumt die Stadt in der erforderlichen Länge, mindestens 15 m.

Auf Gehwegen und Gehstreifen bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Laut Straßenverzeichnis räumen und streuen die Anlieger in den Straßen der Abschnitte A und B den Gehweg, in Abschnitt C Gehweg und Fahrbahn.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 30.01.1987 in der Fassung der XII. Änderung vom 02.12.2021

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