Siegen
Von 7 Uhr (sonn- und feiertags ab 8 Uhr) bis 19:30 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen.
Gehwege in einer Breite von 0,80 m und die Straßenrinnen von Schnee freihalten, schmalere Gehwege in ganzer Breite. Ohne Gehweg einen Gehstreifen von 0,80 m ab begehbarem Fahrbahnrand freihalten; in Fußgängergeschäftsstraßen einen Streifen von 1,50 m ab Grundstücksgrenze räumen und streuen.
Gehwege und notwendige Übergänge bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie Salz.
Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Bußgeld bis 500 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 05.01.1989 in der Fassung der 29. Änderung vom 20.11.2024
