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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Sankt Augustin · Bornheim

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Sankt Augustin, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Sankt Augustin?

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Räum- und Streupflicht

Sankt Augustin

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Gehwege so freihalten und streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind verboten, außer in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenreinigungsverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Geldbuße mindestens 75 €, höchstens 375 €, bei Vorsatz höchstens 750 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, beschlossen am 17.12.2008, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 04.12.2025

Bornheim

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

In gleicher Breite mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Granulat streuen und diese nach der Glätte beseitigen. Salz und andere Auftaumittel sind auf Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig, erlaubt nur bei Eisregen o. ä. oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Die Winterwartung der Gehwege aller öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Geldbuße bis 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 07.04.2016

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