Olpe
Von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,00 m von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,00 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.
Bei Glätte streuen. Salz und andere Auftaumittel nur in Ausnahmefällen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.
Verstöße gegen die Winterpflichten können mit einer Geldbuße von 5 bis 1000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 15.12.2021 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 19.11.2025
Lüdenscheid
Schnee und Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, in angemessener Zeit nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes am Folgetag umgehend nach 7 Uhr, sonn- und feiertags umgehend nach 8 Uhr.
Gehwege und gefährliche Stellen wie Treppen oder Rampen auf ganzer Länge in der erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee und Glätte freihalten. Ohne abgesetzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m (in Fußgängergeschäftsstraßen und verkehrsberuhigten Zonen 2 m) als Gehweg.
Abstumpfende oder auftauende Streumittel verwenden. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen Auftaumitteln bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
In Straßen der Reinigungsklasse IX übernehmen die Eigentümer auch die Winterwartung der Fahrbahn.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren vom 17.12.2004, zuletzt geändert am 16.12.2025 (Lesefassung)