Oberhausen
Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte nach Ende des Schneefalls unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des Folgetags.
Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1,20 m, von Schnee freihalten. Ohne abgesetzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,20 m zu beiden Seiten (in Fußgängerstraßen 2,50 m) als Gehweg.
Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen streuen, Streusalz oder andere Auftaumittel nur, wenn diese nicht ausreichen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.
Wer der Winterdienstpflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bis 500 € bei Vorsatz und bis 250 € bei Fahrlässigkeit belegt werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.12.2018
