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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Neuss · Dormagen

Neuss · Dormagen · Grevenbroich · Rommerskirchen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Neuss, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Neuss?

Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, so oft wie nötig wiederholt. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte am Folgetag beseitigen, an Werktagen bis 7 Uhr, sonst bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Neuss

Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, so oft wie nötig wiederholt. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte am Folgetag beseitigen, an Werktagen bis 7 Uhr, sonst bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m räumen bzw. abstumpfen, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen; bei über 3 m breiten Gehwegen eine Bahn von mindestens 1,50 m. Zugang zur Fahrbahn in 1,50 m Breite und zum Grundstückseingang in 1 m Breite räumen.

Als Streumittel vor allem Sand, Splitt, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien verwenden. Auftauende Mittel wie Salz sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur zum Bestreuen von Zapfstellen, Sperrschiebern und Schachtabdeckungen, bei klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder Blitzeis sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken und Tiefgaragenzugängen.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung vom 22.01.2024, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.10.2024 (in Kraft seit 01.11.2024)

Dormagen

Von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,00 m von Schnee freihalten.

Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen streuen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen Auftaumitteln bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Die Winterwartung der Gehwege und Fahrbahnen ist den Eigentümern übertragen, soweit die Fahrbahn nicht unter die Streustufen 1 und 2 des Winterdienstverzeichnisses fällt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 11.11.2011, zuletzt geändert am 16.12.2025

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