Münster
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Gehweg in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee freihalten. Sind Fahrbahn und Gehweg nicht voneinander getrennt, einen entsprechend breiten Streifen an den Straßenrändern freihalten.
Bei Glätte Gehwege mit abstumpfenden Stoffen bestreuen. Auftauende Stoffe wie Streusalz sind verboten, außer bei Gehwegen auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen.
Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterdienstpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster vom 17.12.1984, in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 06.09.2025
