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Gebiet · Nordrhein-Westfalen · Köln

Reinigungsfirmen in Leverkusen · Köln

Leverkusen · Köln

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Leverkusen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Leverkusen?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Leverkusen

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehweg in für den Fußgängerverkehr erforderlicher Breite, mindestens 1 m, von Schnee freihalten. Gibt es keinen Bürgersteig, gilt als Gehweg ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Glätte Gehwege mit abstumpfendem Material bestreuen. Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie Eisregen, auf Flächen mit mehr als 5 % Gefälle sowie auf Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen dürfen weder Salz noch andere auftauende Stoffe gestreut noch damit behandelter Schnee abgelagert werden.

Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterdienstpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) vom 13.12.2007, zuletzt geändert am 25.11.2025

Köln

Schnee ist nach jedem Schneefall sofort zu räumen, ebenso bei Glätte zu streuen. Fällt Schnee nach 20 Uhr oder tritt danach Glätte ein, müssen Räumen und Streuen bis 7 Uhr des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, beendet sein.

Gehwege und Randstreifen in einer Breite von 1,50 m räumen und bei Glätte bestreuen, bei mitübertragenem markierten Radweg auf dem Gehweg 2 m. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein 1,50 m breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und Gefäll- oder Steigungsstrecken. Gehwege und Randstreifen mit Baumbeständen oder angrenzender Begrünung dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2024

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