Leverkusen
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Gehweg in für den Fußgängerverkehr erforderlicher Breite, mindestens 1 m, von Schnee freihalten. Gibt es keinen Bürgersteig, gilt als Gehweg ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.
Bei Glätte Gehwege mit abstumpfendem Material bestreuen. Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie Eisregen, auf Flächen mit mehr als 5 % Gefälle sowie auf Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen dürfen weder Salz noch andere auftauende Stoffe gestreut noch damit behandelter Schnee abgelagert werden.
Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterdienstpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) vom 13.12.2007, zuletzt geändert am 25.11.2025
