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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Krefeld · Meerbusch

Krefeld · Meerbusch · Kaarst · Korschenbroich · Jüchen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Krefeld, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Krefeld?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Krefeld

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1 m, von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine 1,00 m breite Gehbahn ab begehbarem Straßenrand in Straßen, die Fußgänger benutzen sollen, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen.

Salz und andere auftauende Materialien sind auf Gehwegen verboten. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen. Abstumpfende Streumittel nach Ende der Glätte wieder beseitigen.

Allen Anliegern obliegt die Winterwartung auf den Gehwegen, auf Fahrbahnen nur, wenn das Straßenverzeichnis es vorsieht (in Reinigungsklasse VIII grundsätzlich). Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Reinigungssatzung (ReinS) vom 01.01.2026

Meerbusch

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte bis zum nächsten Morgen beseitigen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. Bei Eis- und Schneeglätte auf den von den Anliegern zu reinigenden Fahrbahnen die Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen bestreuen.

Beim Streuen haben abstumpfende Mittel Vorrang vor auftauenden Mitteln. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 14.12.1979, zuletzt geändert durch die XLVII. Änderung vom 19.12.2025 (Lesefassung Stand 01.2026)

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