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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Höxter · Schloß Holte-Stukenbrock

Höxter · Schloß Holte-Stukenbrock · Warburg · Bad Driburg · Horn-Bad Meinberg

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Höxter, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Höxter?

Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Höxter

Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie Zu- und Abgang möglich sind.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Die Pflichten gelten für die im Straßenreinigungsverzeichnis gekennzeichneten Fahrbahnen und Gehwege in dem dort festgelegten Umfang.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 30.11.2016 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.12.2022

Schloß Holte-Stukenbrock

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege 1,20 m breit von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Ohne abgesetzten Gehweg gilt eine 1,20 m breite Fläche ab dem Fahrbahnrand als Gehbahn.

Abstumpfende Mittel vorrangig einsetzen. Auftauende Mittel wie Salz sollen nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle eingesetzt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Welche Gehwege und Fahrbahnen die Eigentümer im Winter räumen und streuen müssen, legt das Straßenverzeichnis zur Satzung fest.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 09.01.2017, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 23.02.2026

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