Herne
Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege mindestens 1,20 m breit, in Fußgängerbereichen 2,50 m breit entlang der Grundstücksseite von Schnee freihalten. In Straßen ohne oder mit nur teilweisem Gehweg an jeder Seite einen Streifen von 1,20 m entlang der Grundstücksseite von Schnee und Eis freihalten.
Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln (z. B. Salz) streuen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, salzhaltigen Schnee dort nicht lagern.
Der Winterdienst aller Gehwege ist den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 5 € bis 1.000 € geahndet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2011, 1. Änderung durch Satzung vom 03.12.2015
