Hamm
Schnee und Glätte, die werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr jeweils bis 20 Uhr entstehen, unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten und bei Schnee- oder Eisglätte streuen. Wo Fahrbahn und Gehweg nicht getrennt sind, einen entsprechend breiten Streifen am Straßenrand.
Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen. Auftauende Stoffe nur in begründeten klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.
Die Winterwartung sämtlicher Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 13.12.1978, zuletzt geändert am 12.12.2025
