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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Hamm · Lünen

Hamm · Lünen · Werne · Selm

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Hamm, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Hamm?

Schnee und Glätte, die werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr jeweils bis 20 Uhr entstehen, unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Hamm

Schnee und Glätte, die werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr jeweils bis 20 Uhr entstehen, unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten und bei Schnee- oder Eisglätte streuen. Wo Fahrbahn und Gehweg nicht getrennt sind, einen entsprechend breiten Streifen am Straßenrand.

Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen. Auftauende Stoffe nur in begründeten klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Die Winterwartung sämtlicher Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 13.12.1978, zuletzt geändert am 12.12.2025

Lünen

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.

Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Pflichtig sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für die im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Gehwege (Verpflichteter A = Anlieger).

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2024

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