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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Gütersloh · Rheda-Wiedenbrück

Gütersloh · Rheda-Wiedenbrück · Rietberg · Verl · Halle

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Gütersloh, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Gütersloh?

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.

Räum- und Streupflicht

Gütersloh

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.

Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten, in Fußgängerzonen einen Streifen von 2 m. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse die Gehwege so freihalten und bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 07.03.2007, Lesefassung unter Einarbeitung der XIX. Nachtragssatzung vom 18.12.2025

Rheda-Wiedenbrück

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.

Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, zuletzt geändert am 12.12.2024

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