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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Eschweiler · Alsdorf

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Eschweiler, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Eschweiler?

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.

Räum- und Streupflicht

Eschweiler

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.

Gehweg in der für die Nutzung erforderlichen Breite, in der Regel mindestens 1,20 m, von Schnee und Eis freihalten. An Haltestellen die Gehwege so freihalten und bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Bei Glätte ist zu streuen, wobei abstumpfende Stoffe zu bevorzugen sind; Salz oder andere auftauende Stoffe sollen nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, oder wenn abstumpfende Stoffe keine ausreichende Verkehrssicherheit herstellen, verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen weder mit Salz bestreut noch damit vermischter Schnee dort gelagert werden.

Wer der Reinigungs- und Winterwartungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig; die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 25 bis 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 19.12.2018, zuletzt geändert durch die 6. Nachtragssatzung vom 12.12.2024

Alsdorf

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehweg in einer Breite von 1,20 m von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse den Gehweg so von Schnee freihalten und bei Glätte bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie Zu- und Abgang möglich ist.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 07.12.2009, zuletzt geändert durch die 9. Änderung vom 21.12.2021

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