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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Düren · Jülich

Düren · Jülich · Linnich · Nideggen · Heimbach

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Düren, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Düren?

Schnee ist nach jedem Schneefall sofort zu räumen. Nach 22 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr des nächsten Tages beseitigt sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Düren

Schnee ist nach jedem Schneefall sofort zu räumen. Nach 22 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr des nächsten Tages beseitigt sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Gehweg in einer Breite von mindestens 1 m räumen, in Fußgängerzonen einen Streifen von 1,50 m Breite. An Fahrbahnübergängen gilt dies bis zur Bordsteinkante, ebenso an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse für einen möglichst gefahrlosen Zu- und Abgang.

Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Temperaturen um 0 Grad, Glatteis oder Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken und Überquerungshilfen. Auf Baumbeständen oder Begrünung darf weder gestreut noch damit vermischter Schnee abgelagert werden.

Vorsätzliche Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterwartungspflicht können mit einer Geldbuße bis zu 1000 €, fahrlässige Verstöße mit bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 23.10.1985, Lesefassung Stand 01.01.2025

Jülich

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehweg in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse den Gehweg so von Schnee freihalten und bei Glätte bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (insbesondere Eisregen, überfrierende Nässe, starker Wind) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 27.07.1978, Lesefassung Stand 01.01.2026

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