Detmold
Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen; in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen gilt eine 1,50 m breite Gehbahn ab begehbarem Straßenrand als Gehweg. An Haltestellen so räumen und streuen, dass möglichst gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
Die Winterwartung der Gehwege obliegt laut Anlage 1 in allen Winterdienstklassen (WD 0 bis WD 2) den Anliegern, in Klasse WD 0 auch die der Fahrbahn. Nicht im Straßenverzeichnis aufgeführte Straßen gehören zur Klasse WD 0.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 22.12.2011, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 15.12.2022
