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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Detmold · Bad Salzuflen

Detmold · Bad Salzuflen · Lemgo · Lage · Oerlinghausen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Detmold, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Detmold?

Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Detmold

Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen; in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen gilt eine 1,50 m breite Gehbahn ab begehbarem Straßenrand als Gehweg. An Haltestellen so räumen und streuen, dass möglichst gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Die Winterwartung der Gehwege obliegt laut Anlage 1 in allen Winterdienstklassen (WD 0 bis WD 2) den Anliegern, in Klasse WD 0 auch die der Fahrbahn. Nicht im Straßenverzeichnis aufgeführte Straßen gehören zur Klasse WD 0.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 22.12.2011, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 15.12.2022

Bad Salzuflen

Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen: werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege mindestens 1,5 m breit von Schnee und Eis freihalten; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen ab begehbarem Straßenrand als Gehweg. An Haltestellen und Wartehäuschen so räumen und streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Splitt, Lava, Granulat) streuen. Salz und andere salzhaltige Auftaumittel sind grundsätzlich nicht zulässig, nur wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen, z. B. bei Eisregen, starkem Gefälle, auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.

Die Pflichten gelten für die im Straßenverzeichnis besonders gekennzeichneten Fahrbahnen und Gehwege in dem dort festgelegten Umfang.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2010

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