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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Bonn

Bonn

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bonn, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bonn?

Zwischen 7 und 20 Uhr (in Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20:30 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen. Später gefallener Schnee ist am Folgetag zu beseitigen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Bonn

Zwischen 7 und 20 Uhr (in Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20:30 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen. Später gefallener Schnee ist am Folgetag zu beseitigen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten, auch auf Wohn- und Stichwegen sowie gemeinsamen Fuß- und Radwegen. An Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr oder Schulbusse die Gehwege so von Schnee freihalten und bei Glätte bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie Zu- und Abgang möglich ist.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starkem Gefälle, jeweils auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn vom 18.12.2012, zuletzt geändert am 08.12.2025

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