Bergheim
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege in einer Breite von 1,50 m, Mischflächen (z. B. Stichstraßen ohne abgegrenzten Gehweg) in einer Tiefe von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand von Schnee freihalten. An Haltestellen so räumen und streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Bei Eis- und Schneeglätte streuen; Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen oder Glatteis oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
Gilt für alle Gehwege und Mischflächen außer den im Straßenverzeichnis besonders aufgeführten. Ist auch die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen bis zur Fahrbahnmitte streuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.1986 in der Fassung der 26. Änderungssatzung vom 16.12.2024
