Aachen
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bis 7 Uhr (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) des folgenden Tages.
Gehwege in einer Breite von 1,5 m von Schnee freihalten und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen bestreuen. Ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen entlang der Grundstücksfront begehbar halten.
Auftauende und umweltgefährliche Stoffe sind verboten, außer wenn abstumpfende Streustoffe nicht ausreichen und Gefahr für Fußgänger besteht (z. B. Eisglätte, Eisregen, Treppen, starkes Gefälle). Schnee mit Auftaumitteln nicht auf Baumscheiben und begrünten Flächen ablagern.
An Haltestellen und Fußgängerüberwegen den Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und bei Glätte streuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 12.12.2018 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 17.12.2025
