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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Wilhelmshaven · Varel

Wilhelmshaven · Varel · Wittmund · Schortens · Esens

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Wilhelmshaven, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Wilhelmshaven?

Nach Eintritt des Ereignisses unverzüglich räumen bzw. abstumpfen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Ist nach 20 Uhr Schnee gefallen, bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchführen.

Räum- und Streupflicht

Wilhelmshaven

Nach Eintritt des Ereignisses unverzüglich räumen bzw. abstumpfen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Ist nach 20 Uhr Schnee gefallen, bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchführen.

Radwege, Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten. Ohne Gehweg einen mindestens 1 m breiten Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn; in Fußgängerzonen durchgängig mindestens 1,50 m räumen.

Bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen; Salz und andere auftauende Stoffe sind verboten, außer bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie überfrierender Nässe oder Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen sowie Gefälle- und Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Lesefassung, in Kraft seit 01.01.2020

Varel

Winterdienst der Reinigungspflichtigen von spätestens 8 bis 20 Uhr. Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 8 Uhr räumen; sonst nach jedem Schneefall unverzüglich, bei anhaltendem Schneefall so oft wie erforderlich wiederholen.

Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege sowie Zu- und Abgänge der Bushaltestellen unter 1,00 m ganz, sonst in einer Breite von 1,00 m freihalten. Ohne ausgebauten Gehweg einen 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freihalten.

Keine schädlichen Chemikalien verwenden. Streusalz nur zusammen mit Sand im Verhältnis 10 Teile Sand zu einem Teil Streusalz, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit darf davon abgewichen werden; Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung, Lesefassung, gilt seit 30.07.2025

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