Wilhelmshaven
Nach Eintritt des Ereignisses unverzüglich räumen bzw. abstumpfen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen. Ist nach 20 Uhr Schnee gefallen, bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchführen.
Radwege, Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten. Ohne Gehweg einen mindestens 1 m breiten Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn; in Fußgängerzonen durchgängig mindestens 1,50 m räumen.
Bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen; Salz und andere auftauende Stoffe sind verboten, außer bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie überfrierender Nässe oder Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen sowie Gefälle- und Steigungsstrecken.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Lesefassung, in Kraft seit 01.01.2020
