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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Stade · Buxtehude

Stade · Buxtehude · Zeven · Bremervörde · Ostereistedt

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Stade, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Stade?

Bei Schnee und Eis werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr räumen; bei Bedarf wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Stade

Bei Schnee und Eis werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr räumen; bei Bedarf wiederholen.

Fußgängerüberwege und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn.

Schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 19.12.2022

Buxtehude

In der Zeit von 8 bis 18 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich, notfalls wiederholt, beseitigen. Nach 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten. Ohne ausgebauten Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder, wenn kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn räumen und entglätten.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 18.02.2019

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