Salzgitter
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr räumen und bei Glätte streuen.
Gehwege unter 1,00 m ganz, sonst mindestens 1,00 m breit räumen und bei Glätte streuen; ohne Gehweg einen 0,75 m breiten Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn.
Schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen; Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 8. Mai 2008
Wolfenbüttel
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; sonst soweit wie möglich.
Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 1,00 m breit räumen und bei Glätte streuen. Ohne ausgebauten Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn; Zugänge zu Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, möglichst nicht mit Salz.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 21.12.2017, in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 28.03.2019