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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Rotenburg · Walsrode

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Rotenburg (Wümme), wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Rotenburg (Wümme)?

Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Bei Glätte von 7:30 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr streuen.

Räum- und Streupflicht

Rotenburg (Wümme)

Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Bei Glätte von 7:30 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr streuen.

Gehwege unter 2,0 m Breite mindestens 1,0 m breit, die übrigen mindestens 1,50 m breit freihalten. Ohne ausgebauten Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Fahrbahnrand freihalten.

Nur Sand oder andere abstumpfende Mittel verwenden; schädliche Chemikalien einschließlich Auftausalze sind verboten.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung vom 16.03.1978, zuletzt geändert am 26.09.2019

Walsrode

Ist über Nacht Schnee gefallen, bis 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Bei Glätte bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, streuen.

Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freihalten.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.12.2022

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