Rotenburg (Wümme)
Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Bei Glätte von 7:30 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr streuen.
Gehwege unter 2,0 m Breite mindestens 1,0 m breit, die übrigen mindestens 1,50 m breit freihalten. Ohne ausgebauten Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Fahrbahnrand freihalten.
Nur Sand oder andere abstumpfende Mittel verwenden; schädliche Chemikalien einschließlich Auftausalze sind verboten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung vom 16.03.1978, zuletzt geändert am 26.09.2019
Walsrode
Ist über Nacht Schnee gefallen, bis 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Bei Glätte bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, streuen.
Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freihalten.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.12.2022