Peine
Nach Schneefall über Nacht Gehwege werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, schmalere ganz; Wohnwege bei Schneefall in ganzer Breite räumen. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.
Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Peine
