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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Papenburg · Leer

Papenburg · Leer · Haren · Weener · Werlte

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Papenburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Papenburg?

Nach Schneefall über Nacht werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Papenburg

Nach Schneefall über Nacht werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege und Radwege mindestens 1,00 m breit räumen und streuen, schmalere ganz. Ohne Geh- oder Radweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung in der Fassung vom 07.10.2010

Leer (Ostfriesland)

Nach Schneefall über Nacht werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege und Radwege mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, schmalere ganz. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand, in der Fußgängerzone an den Rändern mindestens 2,00 m.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung, Stand 02.10.2007

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