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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Oldenburg · Westerstede

Oldenburg · Westerstede · Bad Zwischenahn · Rastede · Edewecht

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Oldenburg (Oldb), wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Oldenburg (Oldb)?

Werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr unverzüglich wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Oldenburg (Oldb)

Werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr unverzüglich wiederholen.

Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, schmalere ganz. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand; bei einseitigem Gehweg gilt für die andere Seite keine Pflicht.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Salz und andere Auftaumittel nur bei außergewöhnlicher Witterung (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie im Kronenbereich von Bäumen und auf begrünten Flächen.

An Haltestellen den Gehweg so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Einlaufschächte und Hydranten nicht zuschütten.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.11.2017, zuletzt geändert am 01.12.2025

Westerstede

Bei Glätte von 7:30 bis 22 Uhr gestreut halten. Nach 22 Uhr gefallener Schnee muss bis spätestens 7:30 Uhr geräumt sein.

Gehwege mindestens 1 m breit räumen und streuen, schmalere ganz. Ohne ausgebauten Gehweg einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Keine Geräte oder Chemikalien, die Straßenbelag, Kleidung, Schuhe oder die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen schädigen.

Gullis, Schachtdeckel und Hydrantendeckel freihalten, bei Tauwetter Rinnsteine freischaufeln. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Fassung vom 29.06.2004

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