Nienburg
Von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen. Bei Glätte bestreut halten.
Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege mindestens 1,50 m breit, schmalere ganz. Ohne Gehweg an jeder Seite einen Randstreifen von mindestens 1,50 m, bei Straßen unter 7 m Breite stattdessen einen Mittelstreifen von mindestens 3 m je zur Hälfte räumen.
Auf Gehwegen nur salzfreie, abstumpfende Streustoffe. Auftauende Stoffe nur ausnahmsweise in besonders gefährlichen Situationen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen.
Zu jedem Grundstück einen Zugang von mindestens 1,20 m Breite freihalten. Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden, die Menschen gefährden können, unverzüglich beseitigen.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung in der Fassung vom 29.09.2020
