Melle
Räumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholt werden.
Winterdienst auf allen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen: mindestens 1,00 m breit räumen und streuen, schmalere Wege ganz. Ohne abgetrennten Gehweg mindestens 1 m breit ab Grundstücksgrenze.
Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand; Salz, Salz-Sand-Gemische und chemische Auftaustoffe sind grundsätzlich unzulässig. Streusalz ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, Auftaumittel ausnahmsweise bei außergewöhnlicher Witterung wie Eisregen.
Zugänge zu den Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten, ebenso die Zugänge zu Fußgängerüberwegen und die Zuwege zu Bushaltestellen.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 01.01.2025
