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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Melle · Bramsche

Melle · Bramsche · Quakenbrück · Bad Iburg · Dissen am Teutoburger Wald

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Melle, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Melle?

Räumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholt werden.

Räum- und Streupflicht

Melle

Räumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholt werden.

Winterdienst auf allen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen: mindestens 1,00 m breit räumen und streuen, schmalere Wege ganz. Ohne abgetrennten Gehweg mindestens 1 m breit ab Grundstücksgrenze.

Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand; Salz, Salz-Sand-Gemische und chemische Auftaustoffe sind grundsätzlich unzulässig. Streusalz ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, Auftaumittel ausnahmsweise bei außergewöhnlicher Witterung wie Eisregen.

Zugänge zu den Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten, ebenso die Zugänge zu Fußgängerüberwegen und die Zuwege zu Bushaltestellen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 01.01.2025

Bramsche

Räumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei Bedarf bis 22 Uhr wiederholt werden.

Winterdienst auf allen Gehwegen: mindestens 1,00 m breit räumen und streuen, schmalere Gehwege ganz. Ohne erkennbaren Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn.

Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand; chemische Auftaustoffe, Salz und Salz-Sand-Gemische mit mehr als 10 % Salz sind grundsätzlich unzulässig. Streusalz ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, Auftaumittel ausnahmsweise bei außergewöhnlicher Witterung wie Eisregen.

Zugänge zu den Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten, ebenso die Zugänge zu Fußgängerüberwegen und die Zuwege zu Bushaltestellen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 10.12.2009

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