Lüneburg
Winterdienst zwischen 7 und 21 Uhr. Räumen und Streuen muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr erledigt sein und bei Bedarf im Laufe des Tages wiederholt werden.
Gehwege mindestens 1,30 m breit streuen und bei Bedarf räumen, schmalere Gehwege ganz. Ohne Gehweg einen 1,30 m breiten Streifen am Fahrbahnrand begehbar halten.
Schnee und Eis grundsätzlich mechanisch entfernen. Reine Auftaumittel wie Salz oder Sole sind auf Gehwegen unzulässig, bei Glätte nur ein Gemisch mit Sand, höchstens 1 Teil Streusalz auf 15 Teile Sand.
Im Winter die Regeneinläufe freimachen und freihalten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 01.01.2011 in der Fassung der 9. Änderung vom 13.10.2021
Bleckede
Nach Schneefall über Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
Gehwege und Fußgängerüberwege mindestens 1,50 m breit freihalten, schmalere Gehwege ganz. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn freihalten.
Bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, keine schädlichen Chemikalien. Streusalz nur, wenn die Glätte anders nicht ausreichend zu beseitigen ist, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, inkl. 1. Änderungssatzung vom 13.12.2012