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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Lehrte · Laatzen

Lehrte · Laatzen · Barsinghausen · Seelze · Springe

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Lehrte, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Lehrte?

Winterdienst an Werktagen von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr durchführen; bei anhaltendem Schneefall oder nach Frost in angemessenen Abständen wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Lehrte

Winterdienst an Werktagen von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr durchführen; bei anhaltendem Schneefall oder nach Frost in angemessenen Abständen wiederholen.

Gehwege mindestens 1,5 m breit räumen, schmalere ganz. Ohne Gehweg einen mindestens 1,0 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder, fehlt auch dieser, am äußersten Fahrbahnrand freihalten.

Bei Glätte Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel verwenden. Auftauende Mittel nur an besonders gefährlichen Fahrbahnstellen in geringstmöglicher Dosierung sowie auf Stufen von Gehwegen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 25.06.2014

Laatzen

Von 7 bis 22 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. der Glätte beseitigen. Nach 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigen.

Fußgängerüberwege, Radwege, Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit freihalten. Ohne Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn freihalten; in Fußgängerzonen sowie in Wohn- und Zufahrtswegen durchgängig mindestens 1,50 m breit räumen.

Nur umweltverträgliche Mittel verwenden. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung, in der Fassung der 4. Änderung vom 11.11.2010

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