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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Hameln · Holzminden

Hameln · Holzminden · Bad Pyrmont · Hessisch Oldendorf · Bad Münder am Deister

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Hameln, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Hameln?

Ist über Nacht Schnee gefallen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen; bei Glätte ab diesen Zeiten streuen. Bis 21 Uhr bei Bedarf wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Hameln

Ist über Nacht Schnee gefallen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen; bei Glätte ab diesen Zeiten streuen. Bis 21 Uhr bei Bedarf wiederholen.

Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit; ohne Gehweg beiderseits einen mindestens 1,50 m breiten Streifen der Fahrbahn. In Fußgängerzonen bis zur Straßenmitte räumen.

Grundsätzlich mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen; schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 19.02.1997, Lesefassung nach Änderung vom 26.10.2016

Holzminden

Ist über Nacht Schnee gefallen, werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen; bis 20 Uhr bei Bedarf wiederholen.

Amtlich gekennzeichnete Überwege und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit räumen; ohne Gehweg einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn freihalten; in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen durchgängig mindestens 1,50 m.

Schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur, wenn andere Mittel nicht ausreichen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung, 2. Änderungsverordnung vom 19.12.1995

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