Goslar
Räumen und Streuen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1 m ganz, sonst mindestens 1 m breit räumen und streuen; ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn. Bei Gehweg nur auf einer Straßenseite sind nur die Anlieger dieser Seite pflichtig.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, nicht mit Hauskehricht oder Asche. Schädliche Chemikalien und Salze sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Im Weltkulturerbe-Gebiet der Altstadt wird generell auf Streusalz verzichtet. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 01.10.2019
Einbeck
Bei Schneefall und Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8:30 bis 20 Uhr räumen und so streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege unter 1,50 m ganz, die übrigen mindestens 1,50 m breit; ohne Gehweg einen entsprechend breiten Streifen neben der Fahrbahn. In der Fußgängerzone beidseitig mindestens 1,50 m vor den Grundstücken.
Chemikalien und Asche sind verboten. Streusalz nur in geringstmöglicher Menge bei Blitzeis, Eisregen oder wenn andere Mittel nicht ausreichen, an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen und zusammen mit abstumpfenden Mitteln; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung vom 10.12.2014