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Gebiet · Niedersachsen · Hannover

Reinigungsfirmen in Garbsen · Langenhagen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Garbsen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Garbsen?

Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 8 Uhr räumen; bei Glätte in der Regel von 7 bis 20 Uhr streuen.

Räum- und Streupflicht

Garbsen

Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 8 Uhr räumen; bei Glätte in der Regel von 7 bis 20 Uhr streuen.

Gehwege, Radwege und kombinierte Geh- und Radwege unter 1,50 m ganz, die übrigen mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist; schädliche Chemikalien sind verboten.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 04.02.2016 in der Fassung vom 15.08.2019

Langenhagen

Werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen.

Gehwege mindestens 1,50 m breit freihalten, schmalere ganz; ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn, ohne Seitenraum 1,50 m ab Fahrbahnrand. Beim Aufschichten 30 cm Abstand zum Bordstein oder Radweg lassen.

Mit abstumpfenden Stoffen in der Räumbreite streuen; auftauende Stoffe wie Salz nur auf Treppen und Rampen, umweltschädliche Chemikalien verboten. Salzhaltigen Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen ablagern.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 21.09.2020

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