Diepholz
Räumen und Streuen werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr; bis 20 Uhr bei Bedarf wiederholen.
Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit; gemeinsame Geh- und Radwege unter 2,00 m ganz, sonst mindestens 2,00 m breit. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn.
Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand; schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur, wenn andere abstumpfende Mittel nicht ausreichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
In der Fußgängerzone einen 3,00 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenzen räumen und streuen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 14.12.2017
